Fernstudium Waldorfpädagogik

Unsere Leistungen – Ihre Sicherheit (AGB)


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1. Aufbau des Studiums

Das Fernstudium WaldorfPädagogik ist angelegt auf 2 ½ bis 3 Jahre. Es gliedert sich in Grundstudium und Praxisjahr. Sie können in besonderen Fällen auch einzeln besucht werden.
Das begleitete Selbststudium kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden. Die ergänzenden Seminare beginnen im Frühjahr.
In begründeten Fällen ist eine Verlängerung um max. 1 Jahr möglich.

2. Das Grundstudium
2.1. Studienmaterial

Nach der Anmeldebestätigung/Vertrag erhalte ich mein erstes Studienmaterial; nachfolgender Versand ist jeweils zu Beginn des nächsten Studienabschnittes. Sämtliches Studienmaterial ist ausschließlich für mein persönliches Studium bestimmt. Ich werde die Authentizität der Lektionen schützen und verpflichte mich, die Copyright-Bestimmungen vollständig und gewissenhaft einzuhalten.

2.2. Copyright

Konzeption und Inhalte sind durch Copyright geschütztes Eigentum von Fernstudium Waldorfpädagogik. Jede andere Verwendung als zu den vertraglich geregelten persönlichen Studienzwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Studienleitung. Insbesondere gilt das für die (auch nur kurzfristige) Weitergabe des Materials, sowie für Kopien oder digital bzw. auf anderen Wegen erzeugte Reproduktionen.

2.3. Korrektur meiner Aufgabenlösungen (Transfer)

Zu jedem Lernabschnitt (Lektion) kann ich Aufgaben bearbeiten und die Ergebnisse bzw. Berichte an den Studienbegleiter* (Autor) schicken.
Mein Studienbegleiter korrigiert und kommentiert meine Ausarbeitungen und erteilt mir Ratschläge zu meinem weiteren Vorgehen, sofern das angezeigt ist.

2.4. Individuelle fachliche Betreuung

Ich habe die Möglichkeit, während eines Studienabschnitts (Lektion) in Dialog mit dem jeweiligen Studienbegleiter zu treten. Das kann per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon geschehen. Über zeitliche Regelungen informiert mich ggf. mein Studienbegleiter.
Darüber hinaus habe ich die Möglichkeit, mit allen Studienbegleitern während des gesamten Studiums in Dialog zu treten. Es ist in meinem eigenen Interesse, dabei auf Effizienz zu achten (Fragen vorausschicken u.ä.).

3. Das Praxisjahr

Zu Beginn der Praxiseinführung wird mit mir ein individuelles Profil entworfen, das Art und Inhalt meines Praxisjahres beschreibt.
Mein eigenverantworteter Unterricht sollte der Ausbildung wegen das Maß von 12 Wochenstunden in der Regel nicht überschreiten. Er wird vor Ort von einem Mentor in mindestens zwei Stunden pro Woche begleitet.
Zur Vorbereitung und Reflexion werden pädagogische und künstlerisch-praktische Seminare eingerichtet. Ergänzend dazu suche ich vor Ort nach Möglichkeiten, mich künstlerisch weiterzubilden. Zusammen ergeben sich mindestens sechs Wochen künstlerischer Übungen.
Die Leitung der Ausbildung liegt weiterhin bei Fernstudium WaldorfPädagogik. Wir bieten Beratung und Hilfe bei der Suche nach einer Ausbildungsschule an. Darüber hinaus habe ich die Möglichkeit, nach Abschluss des Fernstudiums einen Coaching-Vertrag zur weiteren Begleitung abzuschließen.

4. Seminare und Blockwoche

Zum Grundstudium gehören sechs, zum Praxisjahr vier Seminare, darunter jeweils eine Blockwoche.
Die Seminare beginnen Freitag 18 Uhr und enden Sonntag 13 Uhr; Blockwochen bis Mittwoch 13 Uhr. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Seminare und Blockwochen finden statt am Seminar für Pädagogische Praxis in Jena.
Die Seminargebühren sind in den Studiengebühren enthalten. Ich habe nur die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung zu tragen. Wir sind bestrebt, diese möglichst niedrig zu halten.

5. Zertifikat

Der erfolgreiche Abschluss des Fernstudiums wird mit einem adäquaten Diplom bestätigt.
Mir ist bewusst, dass die Qualität der Ausbildung wesentlich von der Einhaltung der allgemeinen Bedingungen abhängt, die an eine solche Ausbildung geknüpft sind. Dazu gehört auch die Teilnahme an den Seminaren. Bei einer Fehlzeit von mehr als 20% kann das Zertifikat nicht erteilt werden.
In begründeten Fällen können versäumte Seminare nachgeholt werden.

6. Studiengebühr und Ratenzahlung

Für das Grundstudium bezahle ich die Studiengebühr bis 14 Tage nach Erhalt des ersten Studienmaterials; für das Praxisjahr zu Beginn des Studienjahres, spätestens bis 15. September.
Die Möglichkeit von Ratenzahlungen kann ich nur bei Bankeinzug nutzen. Dabei verpflichte ich mich, darauf zu achten, dass mein Konto jeweils ausreichend gedeckt ist. Bei Unterdeckung wird sofort der gesamte noch ausstehende Betrag fällig.

7. Kündigung

Dieser Studienvertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Studienhalbjahres.
Die Vergütung der im Voraus bezahlten Studiengebühren erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 125 €.

Härtefallregelung

Tritt bei mir nach Vertragsabschluss ein Härtefall ein (lang andauernde Krankheit, einschneidende soziale Veränderungen), so helfen wir mit einer fairen Lösung.

Gerichtsstand für beide Seiten ist Jena.


* Diese Form gilt generell für beide Geschlechter, wie bei Mensch.

Stand: 1. Januar 2012


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